2014: 10H-Regel
Die bayerische Landesregierung führt für Windenergieanlagen einen pauschalen Mindestabstand zur Wohnbebauung ein. Die sogenannte 10H-Regel besagt, dass Windenergieanlagen den zehnfachen Abstand ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten müssen.
Die Flächenverfügbarkeit für den Zubau neuer Windenergieanlagen sinkt infolgedessen deutlich. Damit brechen auch die Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen ein, sodass die Genehmigungszahlen massiv zurückgehen. Eine Entwicklung, die sich bis heute auswirkt.