Flaute beim Ausbauder Windenergie
Zubau pro Jahr in Megawatt
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2014: 10H-Regel

Die bayerische Landesregierung führt für Windenergieanlagen einen pauschalen Mindestabstand zur Wohnbebauung ein. Die sogenannte 10H-Regel besagt, dass Windenergieanlagen den zehnfachen Abstand ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten müssen.

Die Flächenverfügbarkeit für den Zubau neuer Windenergieanlagen sinkt infolgedessen deutlich. Damit brechen auch die Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen ein, sodass die Genehmigungszahlen massiv zurückgehen. Eine Entwicklung, die sich bis heute auswirkt.

2016: Novelle des EEG

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2016 unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel wird eine Art “Ausbaudeckel” beschlossen, der den jährlichen Zubau von Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom begrenzen soll.

2017/18

Die Bundesregierung beschließt die Umstellung auf ein zentrales Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Vergütungshöhe. Daran gekoppelt ist zudem die Erfordernis, dass auch Bürger:innenenergieprojekte eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) vorzulegen haben. Der Preisdruck wächst und Genehmigungsverfahren werden parallel immer komplexer und zeitaufwändiger.

Übergangsweise kommt hinzu, dass es für Projekte mit dem Zuschlagsjahr 2017 keinen adäquaten Vergütungsausgleich im Rahmen der sogenannten Südquote gab, der den Zubau von Anlagen an weniger windhöffigen Standorten im Süden angereizt hätte.